Die übernommenen Reisekosten für die Rückkehr in die Schweiz umfassen:
die Kosten für die zweckmässigste und günstigste Reisemöglichkeit in die Schweiz;
die notwendigen Leistungen im Ausland bis zum Zeitpunkt der Abreise;
bei Bedarf die notwendigen Leistungen von der Ankunft in der Schweiz bis zur ersten Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sozialdienst.