Das Recht des Ausstellungsortes bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt.
Art. 1094 – Übergang der Deckung
Art. 1094
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 1094 Das Recht des Ausstellungsortes bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt. Fünfte Abteilung: Die Wertpapiere / Dreiunddreissigster Titel: Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere / Vierter Abschnitt: Der Wechsel / B. Gezogener
- SR-Nummer
- SR 220
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.03.1911
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht