Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden.
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 271 1 Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. 2 Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden. Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse / Achter Titel: Die Miete / Dritter Abschnitt: Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und