Sind mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich, so haften sie solidarisch.
Der Rückgriff unter mehreren Beteiligten wird vom Gericht nach dem Grade des Verschuldens des einzelnen bestimmt.
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 918 1 Sind mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich, so haften sie solidarisch. 2 Der Rückgriff unter mehreren Beteiligten wird vom Gericht nach dem Grade des Verschuldens des einzelnen bestimmt. Dritte Abteilung: Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft / Neunundzwanzigste