Jahres- und Konzernrechnungen, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) geprüft werden.
Die Aufsichtsbehörde kann weitere gleichwertige Prüfungsstandards anerkennen.
Jahres- und Konzernrechnungen von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt und nach ausländischen Prüfungsstandards geprüft wurden, müssen zusätzlich nach den SA-CH geprüft werden.9