Die Überprüfung der Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und Standards erfolgt grundsätzlich risikoorientiert.
Art. 8 – Umfang der Überprüfung
Art. 8
Umfang der Überprüfung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 15.12.2025
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Art. 8 Umfang der Überprüfung Die Überprüfung der Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und Standards erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. 3. Abschnitt: Verfahren zur Überprüfung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen (Inspektionen)
- SR-Nummer
- SR 221.302.33
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.03.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht