Diese Verordnung regelt:
die Organisation der Handelsregisterführung;
den Aufbau und den Inhalt des Handelsregisters;
den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Handelsregisterbehörden;
das Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung von Rechtseinheiten;
die Auskunftserteilung und die Einsichtnahme in das Handelsregister.