Bei Instituten des öffentlichen Rechts müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
die Bezeichnung und die Unternehmens-Identifikationsnummer;
der Sitz und das Rechtsdomizil;
die Rechtsform;
die Bezeichnung der massgeblichen Rechtsgrundlagen des öffentlichen Rechts sowie das Datum der Beschlüsse des für die Errichtung zuständigen Organs gemäss öffentlichem Recht;
falls bekannt: das Datum der Errichtung des Instituts des öffentlichen Rechts;
falls Statuten bestehen: deren Datum;
der Zweck;
im Fall eines Dotationskapitals: dessen Höhe;
bei besonderen Haftungsverhältnissen: ein Verweis auf die nähere Umschreibung in den Belegen, Rechtsgrundlagen oder Beschlüssen des für die Gründung zuständigen Organs;
die Organisation;
die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans;
die zur Vertretung berechtigten Personen;
gegebenenfalls die Revisionsstelle.