Die Eintragungen in das Handelsregister werden nach dem Zeichensatz der ISO-Norm 8859-1557 erfasst.
Art. 29a – Zeichensatz
Art. 29a56
Zeichensatz
- 56 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. März 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 971).
- 57 ISO/IEC 8859-15, 1999, Informationstechnik - 8-Bit-Einzelbyte-codierte Schriftzeichensätze - Teil 15: Lateinisches Alphabet Nr. 9. Die aufgeführte Norm kann eingesehen und bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur, www.snv.ch. Sie ist auch im Internet auf der Homepage der Internationalen Organisation für Normung (www.iso.org) abrufbar.
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 29a Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. März 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 971). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. März 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 971). Zeichensatz Die Eintragungen in das Handelsregister werden nach dem Zeichensatz der ISO-Norm 8859-15 ISO/IEC 88
- SR-Nummer
- SR 221.411
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.10.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht