Diese Verordnung regelt die von Unternehmen einzuhaltenden Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten nach den Artikeln 964j–964l OR bezüglich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und Kinderarbeit.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt die von Unternehmen einzuhaltenden Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten nach den Artikeln 964j–964l OR bezüglich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und Kinderarbeit. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- SR-Nummer
- SR 221.433
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.12.2021
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht