Wer vermutet, dass technische Massnahmen missbräuchlich angewendet werden, kann dies der Fachstelle schriftlich melden.
Die Fachstelle bestätigt den Eingang der Meldung und prüft sie nach Artikel 16f Absatz 1.
Sie benachrichtigt die Betroffenen über das Ergebnis ihrer Abklärungen.