Ersucht eine Person um die Anordnung vorsorglicher Massnahmen, so kann sie insbesondere verlangen, dass das Gericht Massnahmen anordnet:
zur Beweissicherung;
zur Ermittlung der Herkunft widerrechtlich hergestellter Gegenstände;
zur Wahrung des bestehenden Zustandes; oder
zur vorläufigen Vollstreckung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen.