Das Zertifikat wird erteilt, wenn im Zeitpunkt des Gesuchs:
Es wird aufgrund der ersten Zulassung erteilt.268
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Art. 140b 1 Das Zertifikat wird erteilt, wenn im Zeitpunkt des Gesuchs: a. das Erzeugnis als solches, ein Verfahren zu seiner Herstellung oder eine Verwendung durch ein Patent geschützt ist; b. Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 2745, 2018 357