Das IGE übermittelt dem Antragsteller den Bericht über den Stand der Technik unmittelbar nach dessen Erstellung zusammen mit einer Kopie aller angeführten Schriftstücke.
Es nimmt eine Kopie des Berichts ins Aktenheft und informiert den Anmelder oder Patentinhaber darüber.
Der Bericht wird nicht veröffentlicht.