Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 34 Evaluationsbericht 1 Das zuständige Bundesorgan unterbreitet dem EDÖB den Entwurf des Evaluationsberichts an den Bundesrat zur Stellungnahme. 2 Es unterbreitet dem Bundesrat den Evaluationsbericht mit der Stellungnahme des EDÖB. 5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch B