Der Direktor oder die Direktorin:
leitet die Sekretariatsgeschäfte und ist für die Tätigkeiten des Sekretariats verantwortlich;
legt die Organisation des Sekretariats fest und regelt die Delegation der Kompetenzen sowie die Unterschriftsbefugnis;
begründet, ändert oder beendet die Arbeitsverhältnisse des Personals des Sekretariats mit Ausnahme der Direktion, unter Vorbehalt der erforderlichen Genehmigungen durch die Kommission (Art. 10 Abs. 2 Bst. c);
hält die internen Informations- und Entscheidungsprozesse in einem Konzept fest und unterbreitet dieses der Kommission zur Genehmigung;
sorgt innerhalb des Sekretariats für eine einheitliche Rechtsanwendung;
organisiert die Arbeiten im Rahmen der von der Kommission gesetzten Prioritäten;
informiert mit dem von ihm oder ihr bestimmten Personal des Sekretariats die Kommission, die Kammern und das Präsidium über alle Geschäfte, die in deren Zuständigkeit liegen, und über die Tätigkeiten des Sekretariats im Allgemeinen;
bezeichnet das Personal des Sekretariats, das zur Leitung von Anhörungen und zu Zeugeneinvernahmen befugt ist;
pflegt in Absprache mit dem Präsidium die Beziehungen mit der Wirtschaft, der Wissenschaft, staatlichen Stellen und ausländischen Wettbewerbsbehörden sowie weiteren interessierten Kreisen.