Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Gegenstand Dieses Gesetz regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für: a. streitige Zivilsachen; b. gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; c. gerichtliche Angelegenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts; d. die Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Teil: Allgemeine