Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden.
Art. 121 – Rechtsmittel
Art. 121
Rechtsmittel
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Art. 121 Rechtsmittel Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden. 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen / 8. Titel: Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege / 4. Kapitel: Unentgeltliche Rechtspflege
- SR-Nummer
- SR 272
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 19.12.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht