Das Gericht leitet den Prozess. Es erlässt die notwendigen prozessleitenden Verfügungen zur zügigen Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens.
Die Prozessleitung kann an eines der Gerichtsmitglieder delegiert werden.
Das Gericht kann jederzeit versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.