Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:144
ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und
das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.