Mit Berufung sind anfechtbar:
erstinstanzliche End- und Zwischenentscheide;
erstinstanzliche Entscheide über vorsorgliche Massnahmen.
In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Berufung nur zulässig, wenn der Streitwert der zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren mindestens 10 000 Franken beträgt.