Prozesskosten sind:
die Gerichtskosten;
die Parteientschädigung.
Gerichtskosten sind:
die Pauschalen für das Schlichtungsverfahren;
die Pauschalen für den Entscheid (Entscheidgebühr);
die Kosten der Beweisführung;
die Kosten für die Übersetzung;
die Kosten für die Vertretung des Kindes (Art. 299 und 300).
Als Parteientschädigung gilt:
der Ersatz notwendiger Auslagen;
die Kosten einer berufsmässigen Vertretung;
in begründeten Fällen: eine angemessene Umtriebsentschädigung, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist.