Die Klageantwort hat zu enthalten:
alle Einwendungen gegen die prozessuale Zulässigkeit der Klage mit Begründung;
die Anträge in der Sache;
die Widerklage, wenn der Beklagte eine solche erheben will (Art. 31);
die Antwort auf das Klageanbringen und die tatsächliche Begründung der Anträge in klar gefasster Darstellung (Art. 19). Die Begründung der Widerklage kann mit der Antwort verbunden oder gesondert angeschlossen werden;
die genaue Angabe der Beweis- und Gegenbeweismittel für jede Tatsache unter Beifügung der Verzeichnisnummern der Beilagen (Buchst. f), sowie die Einwendungen gegen die vom Kläger angerufenen Beweismittel;
das nummerierte Verzeichnis der Beilagen;
das Datum und die Unterschrift des Verfassers.