Die oberen oder einzigen kantonalen Aufsichtsbehörden berichten der Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz jährlich über:7
die Inspektionen, die sie bei den Betreibungs- und Konkursämtern durchgeführt haben;
die Tätigkeit der unteren und der oberen Aufsichtsbehörden samt statistischer Übersicht über die Beschwerden und die Zeit ihrer Erledigung;
die Aussprechung von Disziplinarstrafen;
ihre Weisungen an die Ämter;
die Schwierigkeiten, die sie bei der Anwendung des Gesetzes festgestellt haben.
Die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz kann Weisungen über die Form der Berichterstattung erlassen.8