Die Verordnung Nr. 1 vom 18. Dezember 18917 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
Von diesem Zeitpunkt an sind, soweit das Verfahren nach den neuen Vorschriften durchgeführt wird, ausschliesslich die neuen Formulare zu verwenden.