Die Gebühr für die Erstellung eines nicht besonders tarifierten Schriftstücks beträgt:
8 Franken je Seite bis zu einer Anzahl von 20 Ausfertigungen;
4 Franken je Seite für jede weitere Ausfertigung.
Erfordert die Erstellung eines Schriftstücks mehr als eine Stunde, so erhöht sich die Gebühr um 40 Franken für jede weitere halbe Stunde.2
Schriftstücke im Geldverkehr und Aktenexemplare sind gebührenfrei.
Für Fotokopien aus bestehenden Akten kann das Amt eine Gebühr von 2 Franken je Kopie erheben.
Das Amt kann für das Ausfüllen von Formularen für Begehren eine Gebühr bis zu 5 Franken erheben.