Art. 26 – Verwertungsfrist
Art. 2651
- 51 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2012
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Art. 26 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). A. Verwertung im Pfändungsverfahren / II. Verwertung / 1. Vorbereitungsverfahren / A. Allgemeine Vorschriften / A. Verwertungsfrist
- SR-Nummer
- SR 281.42
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.04.1920
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht