Sind die Genossenschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftbar bzw. ist ihre persönliche, auf einen bestimmten Betrag oder gemäss den Genossenschaftsanteilen beschränkte Haftung oder Nachschusspflicht in den Statuten als solidarische vorgesehen, so ist das Verteilungsverfahren nach Massgabe der Artikel 18 und 19 weiterzuführen.
Art. 17
Art. 17
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.1997
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Art. 17 Sind die Genossenschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftbar bzw. ist ihre persönliche, auf einen bestimmten Betrag oder gemäss den Genossenschaftsanteilen beschränkte Haftung oder Nachschusspflicht in den Statuten als solidarische vorgesehen, so
- SR-Nummer
- SR 281.52
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.12.1937
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht