Die Artikel 264d–264j finden Anwendung im Zusammenhang mit internationalen bewaffneten Konflikten einschliesslich Besetzungen sowie, soweit aus der Natur der Straftaten nichts anderes hervorgeht, im Zusammenhang mit nicht internationalen bewaffneten Konflikten.
Art. 264b – Anwendungsbereich
Art. 264b
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 12.06.2026
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Art. 264b Die Artikel 264d–264j finden Anwendung im Zusammenhang mit internationalen bewaffneten Konflikten einschliesslich Besetzungen sowie, soweit aus der Natur der Straftaten nichts anderes hervorgeht, im Zusammenhang mit nicht internationalen bewaffneten Konflikten. Zweites Buch: Besondere Best
- SR-Nummer
- SR 311.0
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.12.1937
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht