Wer für einen fremden Staat zum Nachteile der Schweiz militärischen Nachrichtendienst betreibt oder einen solchen Dienst einrichtet,
wer für solche Dienste anwirbt oder ihnen Vorschub leistet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.384
Die Korrespondenz und das Material werden eingezogen.