Für jede Strafsache wird ein Aktendossier angelegt. Dieses enthält:
die Verfahrens- und die Einvernahmeprotokolle;
die von der Strafbehörde zusammengetragenen Akten;
die von den Parteien eingereichten Akten.
Die Verfahrensleitung sorgt für die systematische Ablage der Akten und für deren fortlaufende Erfassung in einem Verzeichnis; in einfachen Fällen kann sie von einem Verzeichnis absehen.