Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall.
Auslagen sind namentlich:
Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung;
Kosten für Übersetzungen;
Kosten für Gutachten;
Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;
Post-, Telefon- und ähnliche Spesen.