Die Zeugenschutzstelle erstattet der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Die Berichterstattung umfasst namentlich Angaben über:
die Zahl der abgeschlossenen und der hängigen Zeugenschutzfälle;
die Zahl der errichteten vorübergehenden neuen Identitäten;
die Zahl der abgelehnten Ersuchen um Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm;
den Einsatz von Personal sowie von Finanz- und Sachmitteln;
die Zahl der Beschwerden gegen Verfügungen von fedpol und die Ergebnisse dieser Beschwerden.