Art. 226 – …
Art. 226387
- 387 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. 7 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 2016, mit Wirkung seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 600; BBl 2014 5713).
- Gliederungspfad
- Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes Fünfter Titel: …
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 08.06.2026
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Art. 226 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. 7 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 2016, mit Wirkung seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 600; BBl 2014 5713). Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. 7 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 2016, mit Wirkung seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 600; BBl 2014 5713). Drittes Buc
- SR-Nummer
- SR 321.0
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 13.06.1927
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht