Die Artikel 93–96 des Strafgesetzbuches108 sind anwendbar.
Art. 54 – Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches
Art. 54
- 108 SR 311.0
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 08.06.2026
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Art. 54 Die Artikel 93–96 des StrafgesetzbuchesSR 311.0 sind anwendbar. SR 311.0 Erstes Buch: Militärstrafrecht / Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen / Vierter Titel: Bewährungshilfe, Weisungen und freiwillige soziale Betreuung / Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches
- SR-Nummer
- SR 321.0
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 13.06.1927
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht