Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken.
Das Gericht119 spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.
Das Gericht bemisst Busse und Ersatzfreiheitsstrafe je nach den Verhältnissen des Täters so, dass dieser die Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist.
Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, soweit die Busse nachträglich bezahlt wird.
Auf den Vollzug und die Umwandlung der Busse sind die Artikel 29 und 30 Absatz 2 sinngemäss anwendbar.120