Als Opfer gilt der Geschädigte, der durch die Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist.
Als Angehörige des Opfers gelten seine Ehegattin oder sein Ehegatte, seine Kinder und seine Eltern sowie die Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen.