Art. 11 und 12 – …
Art. 11 und 1211
- 11 Aufgehoben durch Anhang 6 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärjustiz, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7503).
- Gliederungspfad
- Erster Titel: Gerichtsordnung Zweites Kapitel: Gerichte 2. Abschnitt: …
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 23.01.2023
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 11 und 12 Aufgehoben durch Anhang 6 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärjustiz, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7503). Aufgehoben durch Anhang 6 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärjustiz, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7503). Erster Titel: Gerichtsordnung / Zweites Kapit
- SR-Nummer
- SR 322.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.10.1979
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht