Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 33 Untersuchungs- und Sicherheitshaft 1 Der Verhaftete untersteht den Gefängnisvorschriften. 2 Die Gerichtskasse vergütet den Kantonen die gleiche Entschädigung wie für Strafgefangene. Zweiter Titel: Strafverfahren / Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen / 3. Abschnitt: Freiheitsentzug