Für die Dauer vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2007 können keine neuen Gesuche zur Gewährung von Betriebsbeiträgen nach Artikel 5 eingereicht werden; ausgenommen sind Gesuche für neue Heimtypen, die nach dem Jugendstrafgesetz vom 20. Juni 200326 zu erstellen sind.
Art. 19a – Anerkennungsmoratorium nach dem Entlastungsprogramm 2003
Art. 19a25
Anerkennungsmoratorium nach dem Entlastungsprogramm 2003
- 25 Eingefügt durch Ziff. I 5 des BG vom 19. Dez. 2003 über das Entlastungsprogramm 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2004 1633; BBl 2003 5615).
- 26 SR 311.1; BBl 20034445
- Gliederungspfad
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2018
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Art. 19a Eingefügt durch Ziff. I 5 des BG vom 19. Dez. 2003 über das Entlastungsprogramm 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2004 1633; BBl 2003 5615). Eingefügt durch Ziff. I 5 des BG vom 19. Dez. 2003 über das Entlastungsprogramm 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2004 1633; BBl 2003 5615). Ane
- SR-Nummer
- SR 341
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 05.10.1984
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht