Art. 24 – Rechtsschutz
Art. 2468
- 68 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1996, mit Wirkung seit 1. Febr. 1997 (AS 1997 114; BBl 1995 III 1).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 24 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1996, mit Wirkung seit 1. Febr. 1997 (AS 1997 114; BBl 1995 III 1). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1996, mit Wirkung seit 1. Febr. 1997 (AS 1997 114; BBl 1995 III 1). Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen / 3. Kapitel: Innerstaatliches
- SR-Nummer
- SR 351.1
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.03.1981
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht