Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 80h Beschwerdelegitimation Zur Beschwerdeführung ist berechtigt: a. das BJ; b. wer persönlich und direkt von einer Rechtshilfemassnahme betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Dritter Teil: Andere Rechtshilfe / 2. Kapitel: Verfahren / 3. Abschnitt: B