Die EAZ fedpol überprüft bei einem Antrag, ob im konkreten Einzelfall nachvollziehbare Gründe vorliegen, dass die Abfrage der Schengen/Dublin-Informationssysteme zur Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen kann.
Die Voraussetzungen für den vollständigen Zugang zu den Daten der zugrundeliegenden Informationssysteme richten sich nach:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die EAZ fedpol der antragstellenden Behörde die Daten zur Verfügung.