Fedpol kann die gestützt auf den Abgleich im Datenindex Terrorismus gewonnenen Informationen in Erfüllung seiner Aufgaben als Nationales Zentralbüro Interpol im Einzelfall an ausländische Behörden weitergeben.
Es kann die Informationen spontan oder auf Anfrage an folgende inländische Behörden weitergeben:
Die Datenweitergabe wird im System internationale und interkantonale Polizeikooperation (Art. 12) erfasst.