Bund und Kantone arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den vom Schengen/Dublin-Besitzstand tangierten Bereichen eng und einvernehmlich zusammen. Die Kantone wirken insbesondere an der Entwicklung sowie an der Anwendung und Umsetzung des Schengen/Dublin-Besitzstands mit.
Sie informieren sich gegenseitig umfassend und frühzeitig über die internen Rechtsetzungsprojekte in den Anwendungsbereichen des SAA und des DAA.
Sie tauschen sich über die Rechtsprechung in diesen Gebieten aus.