Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG)
Sprache
Deutsch (de)
Datenstand
01.06.2022
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Änderung bisherigen Rechts – Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) (SR 364)