Der Bundesrat erlässt die erforderlichen Vorschriften für den Transport von Personen, die Freiheitsbeschränkungen unterstehen.
Er regelt insbesondere:
wie der Transport vorzubereiten und durchzuführen ist;
unter welchen Umständen die transportierten Personen zu fesseln sind;
die Anforderungen an die Transportmittel;
welche Bedürfnisse der transportierten Personen bei länger dauernden Transporten zu berücksichtigen sind.