Der Bundesrat regelt die Aus- und Weiterbildungsprogramme für Personen, deren Aufgaben mit der Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Geltungsbereich dieses Gesetzes verbunden sein können. Er hört dazu die Kantone an und sorgt für die erforderliche Koordination unter den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden.
Er trägt dabei den Erkenntnissen der Wissenschaft und der Technik Rechnung.
Der Bund unterstützt besondere Aus- und Weiterbildungsprogramme für Personen, die mit der zwangsweisen Rückführung von Personen auf dem Luftweg beauftragt sind.