Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 8 Qualitätsentwicklung 1 Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher. 2 Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen