Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 41 Lehrkräfte in der höheren Berufsbildung Das WBF legt die Mindestanforderungen an Lehrkräfte in höheren Fachschulen fest. 6. Kapitel: Berufsbildungsverantwortliche / 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen